Nachsorge
Nachsorge ist wichtig, damit die in der Reha erreichten Ziele verstetigt werden können. So werden Sie nicht von Ihrem Alltag und den darin bestehenden Problemen eingeholt. Folgende Nachsorge-Möglichkeiten bieten wir an:
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Der Reha-Sport und das Funktionstraining gehören als ergänzende Leistung zu den bewährten Angeboten nachgehender Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Sie können bei Bedarf von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten in der Salzetalklinik verordnet werden. Drei Monate nach Ende der medizinischen Reha können Sie diese Form der Nachsorge in Anspruch nehmen.
Der Reha-Sport hilft zum Beispiel bei Herz-Kreislauferkrankungen und nach Operationen. Im Funktionstraining nehmen Sie einzelne Körperteile, Muskeln oder Gelenke in den Fokus.
Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge (T-Rena)
T-Rena steht für Patientinnen und Patienten mit Beeinträchtigungen und Funktionseinschränkungen am Haltungs- und Bewegungsapparat zur Verfügung. Die Nachsorge verfolgt die Verstetigung von Reha-Zielen im Hinblick auf Beweglichkeit, Koordination, Kraft, Ausdauer und Schmerzreduktion und beinhaltet ein gerätegestütztes Training.
- 26 Trainingseinheiten, ein- bis zweimal pro Woche
- Beginn 4 Wochen (spätestens 6 Wochen) nach der vorherigen Leistung zur Teilhabe, Abschluss innerhalb von 12 Monaten
- Durchführung möglich: In zugelassenen Rehabilitationseinrichtungen, speziell zugelassenen Gesundheitszentren, Krankengymnastikpraxen oder Krankenhäusern.
Multimodale Nachsorgeleistung (IRENA)
IRENA umfasst Behandlungselemente aus verschiedenen Therapierichtungen wie zum Beispiel Physiotherapie, Schulung und Psychoedukation, hier beteiligen sich also mehrere Berufsgruppen als Reha-Nachsorgeteam am Genesungsprozess. So kann beispielsweise neben dem Übungsbedarf aufgrund funktionaler Einschränkungen auch eine Stabilisierung von Lebensstil- und Verhaltensänderungen im Rahmen strukturierter Schulungen notwendig werden.
- In der Regel für alle Indikationen geeignet
- Mindestens zwei Problembereiche in Bezug auf Hauptdiagnose zu bearbeiten (zum Beispiel Bewegungsmangel und Fehlernährung/Übergewicht)
- Ziel: Das Erlernte in den Alltag zu übertragen und anzuwenden
- Beginn innerhalb von 3 Monaten nach der Leistung zur Teilhabe, 24 Behandlungseinheiten, Abschluss innerhalb 12 Monaten nach Ende der Leistung zur Teilhabe
- Durchführbar durch die Rentenversicherung zugelassene stationäre und ambulante Rehabilitationseinrichtungen