Deutsche Rentenversicherung

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Häufige Fragen

Was muss ich für meine Reha-Maßnahme einpacken? Wo soll ich mich am Anreisetag melden?

Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir für Sie zusammengestellt.

Kann ich mein Kind oder eine Begleitperson mitbringen?

Es besteht die Möglichkeit für die Dauer Ihres Aufenthaltes eine Begleitperson aufzunehmen. Die Kosten für den Aufenthalt der Begleitperson tragen Sie selbst. Begleitpersonen, die über das Wochenende anreisen, werden in der Regel in Einzelzimmern untergebracht.

Kinder unter 12 Jahren können bei uns leider nicht aufgenommen werden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Patientenverwaltung gerne zur Verfügung.

Patientenaufnahme

E-Mail: patientenverwaltung@salzetalklinik.de

Fax: 05222 186-3781

Gibt es in der Salzetalklinik WLAN?

In der Klinik steht Ihnen unser WLAN-Netz kostenlos zur Verfügung.

Wo soll ich mich am Anreisetag melden?

Bitte melden Sie sich nach Ihrer Anreise an der Rezeption. Dort werden Sie formal aufgenommen und Sie bekommen Ihren Zimmerschlüssel. Nach einer kurzen Führung durch unsere Klinik werden Sie von einer Pflegekraft medizinisch aufgenommen und im Verlauf des Tages zur Untersuchung und zum ärztlichen Aufnahmegespräch durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt gebeten. Halten Sie dafür bitte alle wichtigen Befunde bereit.

Wann meldet sich die Salzetalklinik nach der Genehmigung?

Wenn der Rehabilitationsantrag vom Kostenträger genehmigt ist, meldet sich die Salzetalklinik circa drei Wochen vor Antritt der Maßnahme schriftlich bei Ihnen, um Sie über die Terminierung und weiteren Informationen über Ihren Aufenthalt zu informieren.

Wie lange ist die Reha-Wartezeit nach der Bewilligung?

Nach der Bewilligung eines Reha-Aufenthaltes kann man mit einer Wartezeit von zwei bis vier Wochen bis zum Beginn der Rehabilitation rechnen. Die Wartezeit ist von der Belegungssituation abhängig. Reha-Anträge im Eilverfahren werden bevorzugt und daher zeitnaher eingeladen.

Wie lange dauert ein Reha-Antrag im Eilverfahren?

Ähnlich wie bei einem üblichen Reha-Antrag ist die Bearbeitungszeit eines Reha-Antrages im Eilverfahren von der Aktenlage abhängig. Werden Anträge unvollständig oder bei dem falschen Rehabilitationsträger eingereicht, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Abhängig von diesen Faktoren dauert ein Reha-Antrag im Eilverfahren zwischen einer bis zwei Wochen.

Wenn Sie dagegen eine Anschlussheilbehandlung (AHB) in Folge einer Operation beziehungsweise eines Krankenhausaufenthaltes absolvieren möchten, muss diese durch den sozialen Dienst des jeweiligen Krankenhauses bei Ihrem Kostenträger beantragt werden. Eine AHB muss innerhalb von maximal 14 Tagen nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.

Was müssen Berufstätige bei einer Reha beachten?

Ist eine Reha-Maßnahme geplant, müssen Sie den Beginn, die voraussichtliche Dauer sowie eine eventuelle Verlängerung Ihrem Arbeitgeber mitteilen, sobald Ihnen diese Informationen vorliegen. Den Bescheid oder eine Vorabinfo bezüglich der Bewilligung haben Sie Ihrem Vorgesetzen unverzüglich vorzulegen.


Entgeltfortzahlung während einer Reha

Waren Sie direkt vor der Rehabilitation arbeitsfähig, ist Ihr Arbeitgeber für maximal sechs Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Am ersten Arbeitstag nach Ihrer Rückkehr haben Sie wieder auf der Arbeit zu erscheinen.

Beginnt die Reha während einer Arbeitsunfähigkeit, beispielsweise als Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, verlängert sich dadurch Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht. Sind die sechs Wochen vorüber, übernehmen die Sozialleistungs- oder Sozialversicherungsträger die Leistungen.

Gibt es kostenlose Getränke?

Ja, vor dem Patientenrestaurant finden Sie einen Trinkbrunnen. Dieser Trinkbrunnen steht in den ganzen Tag zur Verfügung. Am Anreisetag erhalten Sie kostenlos von unserem Rezeptionsteam hier für eine PET-Flasche.
Zusätzlich stehen Ihnen auf den Etagen 2 bis 7c im Haupthaus sowie in den Nachbargebäuden Patientenküchen zur Verfügung. Hier können Sie sich zum Beispiel Tee zubereiten.

Kann ich Besuch empfangen?

In der Salzetalklinik legen wir großen Wert auf Ihre Sicherheit und Gesundheit. Besonders beim Infektionsschutz (Corona) halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben und passen unsere Maßnahmen den medizinischen Erfordernissen vor Ort an.

Kann ich mich während meiner Reha-Maßnahme beurlauben lassen?

Im Rahmen einer stationären Rehabilitation sind Heimfahrten und Übernachtungen außer Haus nicht erlaubt. Nichtbeachten führt zu Konsequenzen, zum Beispiel Beendigung der Reha-Maßnahme. Im Einzelfall ist eine Genehmigung Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes sowie Ihres Kostenträgers erforderlich. 

Darf ich in der Klinik rauchen?

Die Salzetalklinik ist eine Gesundheitseinrichtung, die den Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen unterliegt. Des Weiteren halten wir das Rauchen für nicht mit den Zielen Ihrer Rehabilitationsmaßnahme zur Gesundheitsförderung vereinbar. Außerdem birgt das Rauchen eine erhebliche Brandgefahr! Daher ist das Rauchen in allen Räumlichkeiten der Klinik und auf den Balkonen untersagt.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass durch rauchen beschädigte Möbel und Bodenbeläge von Ihnen ersetzt werden müssen. Eine gegebenenfalls erforderliche Sonderreinigung Ihres Zimmers werden wir in Rechnung stellen. Insbesondere auch aus Rücksichtnahme auf andere Personen in der Klinik möchten wir Sie bitten, auch im Außenbereich der Klinik nicht zu rauchen. (Ausnahme: markierte Raucherzone/Vorplatz)

Darf ich meine eigenen elektronischen Geräte mitbringen?

Aus Gründen des Brandschutzes ist der Betrieb von privaten Wasserkochern, Tauchsiedern und so weiter nicht gestattet.

Habe ich ein Telefon auf dem Zimmer?

Alle Zimmer sind mit Telefonen ausgestattet. Die Nutzung des Telefons ist kostenlos. Sie sind unter der Nummer „05222 1863-plus Zimmernummer“ telefonisch erreichbar.

Ist Alkoholkonsum während der Reha erlaubt?

Die Ihnen vom Träger Ihrer Rehabilitationsmaßnahme bewilligte medizinische Behandlung dient der wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit. Um einen größtmöglichen Rehabilitationserfolg zu erzielen, ist Ihre Mitarbeit unerlässlich. Ein erhöhter Alkoholkonsum stört Ihre und unsere Bemühungen. Wir weisen darauf hin, dass jeglicher Alkoholkonsum in der Klinik nicht erlaubt ist. Das Mitbringen alkoholischer Getränke in die Klinik ist untersagen.

Kann ich mir bei Ihnen ein Fahrrad ausleihen?

Die Klinik selbst verleiht keine Fahrräder. Wenn Sie ein Fahrrad ausleihen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Rezeption. Die Organisation des Fahrradverleihs erfolgt über das Staatsbad Bad Salzuflen.

Was mache ich bei einer plötzlichen Erkrankung?

Bitte reisen Sie bei grippalen Symptomen nicht einfach an!

Bei plötzlicher Erkrankung vor Antritt Ihrer Reha-Maßnahme melden Sie sich bitte telefonisch in unserer Patientenverwaltung (05222 186 3770/ 3771). Während Ihres Aufenthaltes bei uns im Haus melden Sie sich bitte bei bereits leichten Symptomen bei unserer Medizinischen Zentrale.

Welche Unterlagen benötige ich für meine Reha-Maßnahme?

Bitte bringen Sie für Ihren Aufenthalt all Ihre Behandlungsberichte, Befunde, Medikamentenpläne und Ihre Krankenversicherungskarte mit und halten diese bereits bei der Anreise im Handgepäck bereit.

Was muss ich für meine Reha-Maßnahme mitnehmen?

Bitte beachten Sie, dass Sie zu den sport- und bewegungstherapeutischen Anwendungen in bequemer Sportbekleidung und Turnschuhen kommen.

  • Trainingsanzug / Sportkleidung

Achten Sie bei Außenanwendungen darauf, dem Wetter angepasste Kleidung und sportlich, gutsitzendes Schuhwerk zu tragen.

  • Turnschuhe für drin (mit abriebfesten Sohlen) und draußen

Zu allen Wasseranwendungen denken Sie bitte an:

  • Badebekleidung, Bademantel, Badeschuhe
  • Zwei große Badehandtücher für gymnastische Übungen oder Schwimmbad
  • Seife / Duschgel
  • Ausreichend Unterwäsche zum Wechseln
  • Eventuell einen Wecker und Haartrockner

Wer trägt die Kosten meiner Reha?

Kostenträger

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (ARGE)
  • gesetzliche und private Krankenkassen
  • Selbstzahler
    Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V

Wo finde ich Banken und Sparkassen in der Nähe?

Banken und Sparkassen finden Sie in der Innenstadt. Diese erreichen Sie problemlos mit dem kostenlosen Stadtbus.

Wo kann ich meine Wäsche waschen?

Zwei Waschmaschinen und ein Wäschetrockner stehen Ihnen im Waschmaschinenraum zur Verfügung. Die Geräte werden mit Bargeld betrieben. Waschmittel bekommen Sie in kleinen Paketen in der Cafeteria. Den Waschmaschinenraum finden Sie im Vorraum zum Muskelaufbautraining (U 2). Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitungen, die über den Geräten ausgehängt sind.